Es hätte endlich das Ende sein könne in dem langen Prozess U60311 vs Stadt Frankfurt, doch der Betreiber des U60311 A. Eger kündigt bereits an in Berufung gehen zu wollen. Denn am Freitag den 23.01.2015 verkündete der Richter der Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts das Urteil. So berichtete das Frankfurter Journal.
Obwohl der Richter einräumte, dass Fehler bei der Stadt gemacht wurden in Hinblick auf den Umgang mit Interessenten des Clubs, so brachte er auch deutlich zum Ausdruck, dass diese in ihrem Anliegen nicht überzeugen konnten.
Die Aussagen seien widersprüchlich gewesen und man wäre über bloße Interessensbekundungen nicht hinausgekommen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass es auch nur ein Angebot gab, das die Stadt hätte annehmen müssen“, sagte der Richter. Nur ein Interessent habe einen Businessplan gehabt, der zudem nicht mal für die Vorlage bei der Stadt erstellt worden sei.
Auch sei es nicht gelungen nachzuweisen, wofür die 1,5 Millionen Euro zu entrichten gewesen seien, zumal sich der Wert des Inventars nachweislich nur auf 70 000 Euro beschränke. Davon hätten die gehörten Zeugen keine Ahnung gehabt und darüber hinaus auch nicht gewusst, dass das Inventar der Stadt gehöre. Daher werde die Klage abgewiesen. Eger habe die Prozesskosten zu tragen und könne in Berufung gehen.
„Das werde ich natürlich tun!“, so Eger. Er beruft sich außerdem darauf dass seine Zeugen liquide gewesen wären und die Interessenten den Club durch Familienmittel hätten bestreiten können. Die Umstände zu diesen Aussagen wurden in unseren letzten Berichten zu den vergangenen Verhandlungen erläutert. (hier und hier)
Die unendliche Geschichte, um das U60311, ist also immer noch nicht ganz zu Ende, aber schon mal ein Stück weiter. Wie es mit der Berufung und den neuen Fakten weitergeht wird man sehen müssen.
Quelle: www.journal-frankfurt.de
Link: U60311 vs Stadt – Verhandlung vom 9.9. – Es ging nie um eine Wiedereröffnung
Link: U60311 vs Stadt – Der Zeuge der von nichts mehr wusste
2 Kommentare
Äh hört sich ja interessant an, soweit… da im Artikel jedoch auf eine Einleitung verzichtet wurde, bleibt der Leser hier dem zurück!? Schade…
Hi Tommy, die Vorgeschichte ist in anderen Arikeln umfangreich dokumentiert und entsprechend in diesem Artikel verlinkt.
Link: U60311 vs Stadt – Verhandlung vom 9.9. – Es ging nie um eine Wiedereröffnung
Link: U60311 vs Stadt – Der Zeuge der von nichts mehr wusste